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   BayObLG, 18.11.1993 - 2Z BR 108/93   

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BayObLG, 18.11.1993 - 2Z BR 108/93 (https://dejure.org/1993,2673)
BayObLG, Entscheidung vom 18.11.1993 - 2Z BR 108/93 (https://dejure.org/1993,2673)
BayObLG, Entscheidung vom 18. November 1993 - 2Z BR 108/93 (https://dejure.org/1993,2673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 404
  • DNotZ 1994, 242
  • Rpfleger 1994, 250
  • BayObLGZ 1993, 365
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Verwirrung ist zu besorgen, wenn die Eintragung derart unübersichtlich und schwer verständlich wird, dass der gesamte grundbuchliche Rechtszustand des Grundstücks nicht mehr mit der für den Grundbuchverkehr erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und die Gefahr von Streitigkeiten zwischen den Realberechtigten untereinander oder mit Dritten oder von Verwicklungen, namentlich im Falle der Zwangsversteigerung, besteht (BayObLG, DNotZ 1994, 242, 243; KG, NJW-RR 1989, 1360; OLG Brandenburg, ZfIR 2010, 25; OLG Hamm, FGPrax 2007, 62 jeweils mwN).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05

    Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers nach Vereinigung des belasteten

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Schwierigkeiten eine Verwirrung im Sinne des § 5 GBO begründen und das Grundbuchamt deshalb möglicherweise bereits die Vereinigung der Grundstücke (so Stöber, MittBayNot 2001, 281, 283), jedenfalls aber die Eintragung der Verschmelzung (so BayObLG NJW-RR 1994, 404, 405; KG NJW-RR 1989, 1360, 1361; OLG Hamm Rpfleger 1998, 154, 155; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608, 609) hätte ablehnen müssen.
  • BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 78/96

    Behandlung eines Vereinigungs- und/oder Bestandteilszuschreibungsantrages bei

    (1) Verwirrung ist zu besorgen, wenn die Eintragungen derart unübersichtlich und schwer verständlich würden, dass der gesamte grundbuchmäßige Rechtszustand des Grundstücks nicht mehr mit der für den Grundbuchverkehr notwendigen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar wäre und die Gefahr von Streitigkeiten von Berechtigten untereinander oder mit Dritten und von Verwicklungen namentlich im Fall der Zwangsversteigerung bestünde (BayObLG Rpfleger 1994, 250 m.w.N.).

    Vertreten wird aber auch die Auffassung, bei einer solchen Sachlage sei die Vereinigung/Zuschreibung von Grundstücken grundbuchlich zu vollziehen, Verwirrung des Grundbuchs sei aber dadurch zu verhindern, dass die Aufnahme der Flurstücksverschmelzung in das Grundbuch abgelehnt wird (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 365 mit Anmerkung von Wendt in Rpfleger 1994, 456 f.; Meikel/Böttcher § 5 Rn. 26).

    cc) Bei der Feststellung der Verwirrungsgefahr kommt es ferner entscheidend darauf an, ob Schwierigkeiten im Fall der Zwangsversteigerung zu befürchten sind (BayObLG DNotZ 1987, 219 f., Rpfleger 1994, 250 ; Meikel/Böttcher § 5 Rn. 24).

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99

    Grundbuchmäßige Vereinigung dreier unterschiedlich belasteter Flurstücke

    Ob im Falle der katastermäßigen Verschmelzung Verwirrung droht (vgl. BayObLG RPfleger 1994, 250; Demharter a.a.O. Rdz. 14 mit Nachweisen), ist vorliegend nicht entscheidend.
  • OLG Hamm, 28.10.1997 - 15 W 272/97

    Verwirrung durch Vereinigung von Grundstücken mit anschließender Aufteilung in

    Für das weitere Verfahren wird - ohne Bindungswirkung - bemerkt: a) Nach allgemeiner Definition ist in den Fällen der §§ 5, 6 GBO Verwirrung zu besorgen, wenn die Eintragungen derart unübersichtlich und schwer verständlich sind, daß der gesamte grundbuchliche Rechtszustand des Grundstücks nicht mehr mit der für den Grundbuchverkehr notwendigen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und die Gefahr von Streitigkeiten zwischen den Realberechtigten untereinander oder mit Dritten oder von Verwicklungen, namentlich im Falle der Zwangsversteigerung besteht (Senat Rechtspfleger 1968, 121; BayObLG Rechtspfleger 1997, 102, 103; BayObLGZ 1993, 365, 366 f. = DNotZ 1994, 242 = Rechtspfleger 1994, 250; KG NJW-RR 1989, 1360, 1361 = Rechtspfleger 1989, 500).

    (allgemeine Meinung, vgl. u. a. BayObLGZ 1993, 365, 367 = DNotZ 1994, 242 = Rechtspfleger 1994, 250; KG NJW-RR 1989, 1360, 1361; Röll a.a.O. Seite 534; Demharter a.a.O., § 5 Rdnr. 14; Eickmann in KEHE a.a.O., § 5 Rdnr. 13).

  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 75/94

    Rechtstellung der Grundpfandrechtsgläubiger nach Zuschreibung einer

    191; BayObLGZ 1993, 365; KG Rpfleger 1989, 500 ).

    Diese können vornehmlich im Fall der Zwangsversteigerung erhebliche Schwierigkeiten schaffen (vgl. BayObLGZ 1993, 365/367 mit weit. Nachw.).

  • OLG Jena, 15.04.2013 - 9 W 180/13

    Eintragung der Vereinnigung von Grundstücken mit eingetragener Belastung an nur

    Daher sind derzeit nicht beantragte oder in Aussicht stehende Verschmelzungen von Flurstücken, die möglicherweise die Annahme der Besorgnis der Verwirrung der Grundbuchlage rechtfertigen können (BayObLG DNotZ 1994, 242 f.), ohne Belang (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Brandenburg, a.a.O.; Demharter, a.a.O. Rn. 13; Waldner in Bauer/von Oefele, aaO., § 6 Rn. 26; aA Schöner/Stöber, a.a.O Rn. 636 m.w.N.; Kral in Hügel, GBO, § 5 Rn. 33).
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